- a)
Zu berechnen sind der Mittelwert x̄ der gemessenen Volumen xi der Flaschen der Stichprobe, die Standardabweichung s der gemessenen Volumen xi der Flaschen der Stichprobe.
- b)
Es werden folgende Grenzwerte berechnet:
obere Toleranzgrenze To als Summe aus dem Randvollvolumen oder dem durch die angegebene Entfernung begrenzten Volumen und der zugehörigen Abweichung nach § 36 Absatz 2 oder 3,
untere Toleranzgrenze Tu als Differenz aus dem Randvollvolumen oder dem durch die angegebene Entfernung begrenzten Volumen und der zugehörigen Abweichung nach § 36 Absatz 2 oder 3.
- c)
Annahmekriterien
Das Los genügt den Vorschriften des § 35 Absatz 2 oder 3, wenn die Werte x̄ und s gleichzeitig folgende drei Ungleichungen erfüllen:
x̄ + k · s ≤ To
x̄ – k · s ≥ Tu
s ≤ F (To – Tu)
mit k = 1,57 und F = 0,266
- d)
Berechnung der Werte x̄ und s | Der Mittelwert der Stichprobe ist: |  |
Die Standardabweichung der Stichprobe ist: